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Klaus Witzisk

Von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Wärme- und Feuchteschutz


Baubegleitung - staatlich gefördert
Gem. GTÜ-Anforderungen

Baubegleitung nach GTÜ

Nehmen Sie keine KfW-Fördermittel zur Gebäudesanierung in Anspruch, dann müssen Sie dennoch nicht auf eine Baubegleitung verzichten.

Vertragspartner GTÜAls Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) führen wir für Sie eine Baubegleitung auf der Grundlage des GTÜ-Qualitätsmanagement-Standards durch.

Folgende Stufen der BQÜ können zugrunde gelegt werden:
  1. Individuelle bauprojektbezogene Erstellung des BQÜ-Plans durch den Sachverständigen
  2. Vorstellung und Abstimmung des BQÜ-Plans mit Baubeteiligten
  3. Planung und Baubeschreibung
  4. Bauausführung
  5. Baufertigstellung
Infos KFW AnforderungenInfos Baubegleitung